Grundsätze
Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen
- In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
- Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.
- Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten.
- Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten, Krippen und anderen Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten sowie in der Kindertagespflege) die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Kindern die nötige Fürsorge für ihre soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung zu bieten und sie vor physischen und psychischen Verletzungen zu schützen.
Die Kinder sollen sich bei uns sicher und geborgen fühlen und aus diesem Grundvertrauen heraus ihre Zeit in der KiTa soweit wie möglich selbstbestimmt verbringen können.
Wir sehen Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bei der alle Beteiligten (Erzieher, Eltern, Nachbarn, Familien, Institutionen, Ärzte, Jugendamt) vertrauensvoll miteinander zusammenarbeiten.
Wir haben uns über das Verständnis von Kindeswohl und Kinderschutz ausgetauscht und in der Verhaltensampel festgelegt, wo wir die Grenzen ziehen und wie wir uns gegenseitig stärken können, damit es während des Zusammenseins mit Kindern zu keinen zweideutigen Situationen kommen kann.
Partizipation
Die UN- Kinderrechtskonvention (Art. 12 und 13) gewährt den Kindern das Recht auf Partizipation.
Partizipation zielt darauf ab, Entscheidungsräume für Kinder zu öffnen.
Wo erleben und leben wir Partizipation?
Bei den Mahlzeiten, An-/Aus-/Umziehen, Pflege/Hygiene, Tagesablauf, Projekte/Aktivitäten, bei der Gestaltung von Geburtstagen und Festen uvm.
Ziel ist es, dass die Kinder an Entscheidungen mitwirken, die sie betreffen und auf diese Weise aktiv den KiTa Alltag mitgestalten können. Insbesondere in der Freispielphase können die Kinder selbst entscheiden, was sie tun möchten. Ob sie spielen, basteln, bauen, ausruhen, lesen oder auch nur zuschauen möchten, bleibt ihnen weitgehend selbst überlassen. Wir beobachten die Kinder und begleiten sie bei ihren Entscheidungen.
Beschwerdemanagement
Der Begriff „Beschwerde“ ist oft negativ behaftet und wird oft als persönlicher Angriff gewertet.
Wir verstehen darunter jedoch die Möglichkeit, eine „wertvolle“ Rückmeldung von den Kindern und Ihnen als Eltern zu erhalten um damit eine neue Sichtweise zu erlangen.
Hierbei stehen Ihnen und Ihren Kindern unterschiedliche Beschwerdestellen (Leitung, Pädagogisches Personal, Anonymer Beschwerdebrief, Träger, EA) zur Verfügung.
Jegliche Beschwerden werden dabei von uns aufgenommen und dokumentiert. Dies geschieht unter dem Aspekt der gegenseitigen Wertschätzung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die regelmäßige Reflexion der pädagogischen Praxis, des Umgangs mit Kindern und Eltern sowie der eigenen Haltung.