Grundsätze

Mustertext

Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen

Den größten Teil des Tages verbringen Kinder heutzutage nicht mehr in der Familie, sondern in der KiTa. Dies bedeutet für uns eine große Verantwortung für Betreuung, Erziehung und Bildung von den Jungen und Mädchen. Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache zu sehen, dass es für Kindertagesstätten einen verpflichtenden gesetzlichen Rahmen (siehe BEE RLP) gibt, der genau diese Verantwortung benennt und als Auftrag formuliert.

  1. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
  2. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.
  3. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten.

§1 Förderung der Erziehung in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege
  1. Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten, Krippen und anderen Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten sowie in der Kindertagespflege) die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern.

Zum 01.07.2021 ist das neue Kitagesetz in Kraft getreten. Das Land stellt den Jugendämtern ein sogenanntes Sozialraumbudget zur Verfügung. Den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe soll dadurch der soziale Ausgleich in den Einrichtungen ermöglicht werden. Unserer Einrichtung stehen dafür zusätzliche Stunden für Netzwerk Arbeit und Kita-Sozialarbeit zur Verfügung.

Der Schutz des Kindeswohls in allen Facetten (seelisch, geistig und körperlich) ist ein wesentlicher Bestandteil unserer täglichen pädagogischen Arbeit.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Kindern die nötige Fürsorge für ihre soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung zu bieten und sie vor physischen und psychischen Verletzungen zu schützen.

Die Kinder sollen sich bei uns sicher und geborgen fühlen und aus diesem Grundvertrauen heraus ihre Zeit in der KiTa soweit wie möglich selbstbestimmt verbringen können.

Wir sehen Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bei der alle Beteiligten (Erzieher, Eltern, Nachbarn, Familien, Institutionen, Ärzte, Jugendamt) vertrauensvoll miteinander zusammenarbeiten.

Wir haben uns über das Verständnis von Kindeswohl und Kinderschutz ausgetauscht und in der Verhaltensampel festgelegt, wo wir die Grenzen ziehen und wie wir uns gegenseitig stärken können, damit es während des Zusammenseins mit Kindern zu keinen zweideutigen Situationen kommen kann.

Partizipation

Die UN- Kinderrechtskonvention (Art. 12 und 13) gewährt den Kindern das Recht auf Partizipation.
Partizipation zielt darauf ab, Entscheidungsräume für Kinder zu öffnen.

Wo erleben und leben wir Partizipation?

Bei den Mahlzeiten, An-/Aus-/Umziehen, Pflege/Hygiene, Tagesablauf, Projekte/Aktivitäten, bei der Gestaltung von Geburtstagen und Festen uvm.

Ziel ist es, dass die Kinder an Entscheidungen mitwirken, die sie betreffen und auf diese Weise aktiv den KiTa Alltag mitgestalten können. Insbesondere in der Freispielphase können die Kinder selbst entscheiden, was sie tun möchten. Ob sie spielen, basteln, bauen, ausruhen, lesen oder auch nur zuschauen möchten, bleibt ihnen weitgehend selbst überlassen. Wir beobachten die Kinder und begleiten sie bei ihren Entscheidungen.

Beschwerdemanagement

Der Begriff „Beschwerde“ ist oft negativ behaftet und wird oft als persönlicher Angriff gewertet.

Wir verstehen darunter jedoch die Möglichkeit, eine „wertvolle“ Rückmeldung von den Kindern und Ihnen als Eltern zu erhalten um damit eine neue Sichtweise zu erlangen.

Hierbei stehen Ihnen und Ihren Kindern unterschiedliche Beschwerdestellen (Leitung, Pädagogisches Personal, Anonymer Beschwerdebrief, Träger, EA) zur Verfügung.

Jegliche Beschwerden werden dabei von uns aufgenommen und dokumentiert. Dies geschieht unter dem Aspekt der gegenseitigen Wertschätzung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die regelmäßige Reflexion der pädagogischen Praxis, des Umgangs mit Kindern und Eltern sowie der eigenen Haltung.